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Sep 12 2011

Altersvorsorge – Wichtige Änderungen 2012

Im kommenden Jahr tritt das Altersrentenanpassungsgesetz in Kraft: Mit Wirkung zum 1. Januar 2012 wird die Rente mit 67 stufenweise eingeführt. Mit dieser Änderung wird das steuerliche Mindestendalter ab dem 01.01.2012 für Riester-, Basis- und Privatvorsorge sowie bei der betrieblichen Altersvorsorge von 60 Jahren auf 62 Jahre angehoben. Eine frühestmögliche Rentenleistung kann dann erst ab dem vollendeten 62. Lebensjahr abgerufen werden.
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