NOVETHOS Family Office GmbH („NFO“) hat einmal jährlich für jede Gattung von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze zu veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten sind und Informationen über die dort erreichte Ausführungsqualität zusammenzufassen. Bei Ermittlung der Ausführungsplätze und -qualität wurden die unterschiedlichen Kategorien von Finanzinstrumenten gleich behandelt.
Im Jahr 2024 gab es keinen Anlass zu Beanstandungen der von den Depotbanken erzielten Ausführungsqualität. Auch gab es keine Beschwerden von Kunden über Qualitätsmängel in der Ausführung von Handelsaufträgen.
NFO hat keinen direkten Zugang zu den Ausführungsplätzen und führt daher Aufträge im Rahmen ihrer Dienstleistungen nicht selbst aus, sondern beauftragt Dritte (depotführende Lagerstellen (Abwicklungsbanken)) mit der Auftragsausführung. Daher sind die depotführenden Lagerstellen (Abwicklungsbanken) anzugeben und in Bezug auf diese weitere Details zu veröffentlichen.
NFO bestimmt das bestmögliche Ergebnis vorrangig am Gesamtentgelt, da es sich bei den Kunden ausschließlich um Privatkunden handelt. NFO kann insbesondere in Bezug auf professionelle Kunden ggf. auch die anderen Ausführungsfaktoren (die Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung des Umfangs, die Schnelligkeit, die Art und alle sonstigen für die Auftragsausführung relevanten Aspekte) berücksichtigen.
Die Kundenweisungen gem. A. Nr. 2 und Nr. 3 der Best Execution Policy gehen vor. Die Kriterien für die bestmögliche Ausführung werden dadurch überlagert.
Es besteht bezüglich des offengelegten depotführenden Kreditinstituts weder eine enge Verbindung zu NFO noch gemeinsame Eigentümerschaften. Ausführliche Informationen über den Umgang mit Interessenkonflikten sind den Vorabinformationen zu entnehmen.
Es bestehen vertragliche Vereinbarungen mit den depotführenden Kreditinstituten. Im Rahmen der Anlage-/Abschlussvermittlung sehen diese Vereinbarungen vor, dass NFO dem jeweiligen depotführenden Kreditinstitut kundenübergreifende Gebühren und sonstige Kosten in pauschalierter Form in Abhängigkeit von Schwellenwerten (etwa verwahrtes Vermögen) zahlt. NFO erhält von der depotführenden Lagerstelle teilweise geringfügige nicht-monetäre Zuwendungen.
Es kam zu keiner Veränderung der depotführenden Kreditinstitute.
Bei der Auftragsausführung (vgl. der Best Execution Policy) wird keine Unterscheidung zwischen Privatkunden (Kleinanlegern) und professionellen Kunden vorgenommen.
Das übergeordnete Ausführungskriterium bei Privatkunden ist stets das bestmögliche Gesamtentgelt (im Sinne von Kurs und Kosten). Die Kundenweisungen gem. A. Nr. 2 und Nr. 3 der Best Execution Policy gehen vor. Die Kriterien für die bestmögliche Ausführung werden dadurch überlagert.
Zur Bewertung der Ausführungsqualität werden interne und externe Daten von dem depotführenden Kreditinstitut genutzt. Die Kundenweisungen gem. A. Nr. 2 und Nr. 3 der Best Execution Policy gehen vor. Die Kriterien für die bestmögliche Ausführung werden dadurch überlagert.
Es wurden 2024 keine Informationen eines Anbieters konsolidierter Datenticker (Consolidated Tape Provider) genutzt.