Die NOVETHOS (NFO) muss gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 2 WpHG mögliche und tatsächliche Interessenkonflikte erkennen und diese mit geeigneten Vorkehrungen vermeiden bzw. ihnen durch Maßnahmen und Regeln entgegenwirken. Diese Richtlinie soll bei der entsprechenden praktischen Umsetzung helfen.
Ein Interessenkonflikt liegt vor, wenn sich Handlungsmöglichkeiten der NFO, ihrer Geschäftsleiter, Gesellschafter und Mitarbeiter nicht mit den redlichen Interessen eines Kunden vereinbaren lassen. Dabei ist nicht schon wegen eines Gewinns, eines Vorteils oder der Vermeidung eines Nachteils für die NFO oder deren Mitarbeiter auf einen potenziellen
Interessenkonflikt zu schließen. Entscheidend ist, dass gleichzeitig ein möglicher Nachteil für einen Kunden erkennbar ist.
Interessenkonflikte können in folgenden verschiedenen Bereichen auftreten:
Folgende Situationen sind Beispiele für typische mögliche Interessenkonflikte im Hinblick auf Dienstleistungen der NFO; die Aufzählung ist jedoch nicht abschließend:
Für den Umgang mit Interessenkonflikten sieht die gesetzliche Systematik ein dreistufiges Verfahren vor:
Die NFO ist verpflichtet, Wertpapier-, Finanzdienstleistungen und –nebendienstleistungen stets ehrlich, redlich und professionell im bestmöglichen Interesse ihrer Kunden zu erbringen.
Das berechtigte Interesse der Kunden genießt in allen Bereichen den höchsten Schutz und ist bei allen Entscheidungen vorrangig zu berücksichtigen. Kann dies im Einzelfall nicht beachtet werden, ist der Kunde vor der Ausführung des jeweiligen Geschäfts auf die Art und Herkunft des konkreten Interessenkonflikts hinzuweisen. Im Fall des Bestehens eines Interessenkonflikts zwischen Kunden der NFO untereinander gilt das Gleichbehandlungsgebot, wobei eine unterschiedliche Behandlung unter Zugrundelegung objektivierbarer und sachgerechter Parameter zulässig ist.
Die NFO ist verpflichtet, alle Wertpapier-, Finanzdienstleistungen und -nebendienstleistungen ehrlich, redlich und professionell zu erbringen. Hierzu sind auch alle Mitarbeiter entsprechend sensibilisiert. Das bedeutet, dass die NFO bei jeder Erbringung einer Wertpapier- bzw. Finanzdienstleistung oder -nebendienstleistung alle Gegebenheiten sorgfältig prüft und dabei auch die Ausübung von Anlagetätigkeiten aller relevanten Personen (s.o.) mit einbezieht.
Um Interessenkonflikte zu vermeiden, hat die NFO folgende organisatorische Maßnahmen getroffen:
Alle Mitarbeiter arbeiten auf einem gemeinsamen Laufwerk. Die Zugriffsberechtigung der Mitarbeiter auf die dort angelegten Ordner ist jedoch klar nach Zuständigkeiten geregelt, so dass die Mitarbeiter nur innerhalb ihres Bereichs Zugriff auf die jeweiligen Daten haben. Die Zugriffe auf IT-Systeme, Software und Dokumentationseinrichtungen sind ebenfalls beschränkt und werden durch die IT der NFO verwaltet.
Über die Grenzen der Vertraulichkeitsbereiche hinweg, darf nur nach dem Need-to-Know-Prinzip kommuniziert werden, d. h. Informationen, die nicht unmittelbar für die Erfüllung einer konkreten Aufgabe benötigt werden, dürfen nicht herausgegeben werden.
Darüber hinaus gilt für alle Mitarbeiter der NFO die Richtlinie 18, „Clean Desk“.
Um Interessenkonflikte hinsichtlich der Übernahme und Wahrnehmung von Mandaten durch Geschäftsleiter oder Mitarbeiter der NFO bei Gesellschaften, die Finanzinstrumente anbieten und die ggf. den Kunden empfohlen werden könnten zu vermeiden, sind solche Mitwirkungen offenzulegen. Dies gilt hinsichtlich der Art der Beteiligung oder Mitwirkung an dem Unternehmen. Dabei hat die Offenlegung so ausführlich zu sein, dass der Kunde seine Entscheidung über die Finanzdienstleistung bzw. das -produkt, in deren Zusammenhang der Interessenkonflikt auftritt, in Kenntnis der Sachlage treffen kann. Vor Mitwirkung in einer Gesellschaft, auf die die o.g. Kriterien zutreffen könnten, ist die Genehmigung der Geschäftsleitung erforderlich. Der Compliance Officer ist ebenfalls vorab zu informieren.
Die NFO hat klare Regelungen für ihr Vergütungssystem und insbesondere den Anteil der festen sowie erfolgsabhängigen Vergütung aufgestellt. Hierdurch wird der Anreiz für die Mitarbeiter, unverhältnismäßige Risiken für Kunden einzugehen, möglichst geringgehalten.
Die NFO wählt ihre Mitarbeiter sorgfältig und anhand ihrer Qualifikation aus, schult diese regelmäßig und sorgt für ihre Weiterbildung.
Die NFO hat ein Beschwerdemanagement eingerichtet.
Die NFO hat einen Compliance Officer bestellt.
Ergänzend zu dieser Richtlinie, hat die NFO unter anderem folgende Vorgaben geschaffen, die Interessenkonflikten entgegenwirken und einzuhalten sind:
Trotz der laufenden Kontrollen durch Compliance kann es vorkommen, dass die getroffenen Maßnahmen nicht umgesetzt bzw. Vorgaben nicht eingehalten werden und Interessenkonflikte entstehen. Beispiele hierfür könnten sein:
Wird ein tatsächlicher oder potenzieller Interessenkonflikt identifiziert, muss Compliance (Claudia Maier) kontaktiert werden. Die Kontaktaufnahme kann persönlich oder über das Hinweisgebersystem der NFO-Homepage (compliance@novethos.de) erfolgen.
Ziel ist es dann Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko der Beeinträchtigung der Interessen der betroffenen Kunden vermeiden. Die Ertrags- und/oder Kostenbetrachtungen werden dabei in den Hintergrund gestellt.
Sollte es nicht gelingen, eine solche Lösung unter Berücksichtigung sämtlicher betroffener Interessen zu finden, wird dem Kunden der Konflikt offengelegt und die Entscheidung über das weitere Vorgehen übertragen.
Für Fragen zum Umgang mit Interessenkonflikten steht Compliance gern zur Verfügung:
Claudia Maier
Geschäftsführerin/ Compliance Officer
Tel.: 089 – 20 30 44 114
claudia.maier@novethos.de
Miriam Kolb
stv. Compliance Officer
Tel: 089 – 20 30 44-336
miriam.kolb@novethos.de
NOVETHOS Family Office GmbH
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